Als Mitglied der Zweckverbandsversammlung möchte ich zuerst kurz erklären, was sich hinter dem Begriff „VHS-Zweckverband Voreifel" verbirgt.
Ein Zweckverband ist eine Form der kommunalen Zusammenarbeit: Die Städte Meckenheim und Rheinbach sowie die Gemeinde Swisttal haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam Erwachsenenbildung zu organisieren und zu finanzieren – eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Unter einem Dach vereint der Verband sowohl eine Volkshochschule als auch eine Musikschule, mit einem breiten Angebot von Sprachen über Gesundheit bis hin zu Integrationskursen.
Die Zweckverbandsversammlung ist das demokratische Kontrollorgan des Verbands, dem Vertreterinnen und Vertreter aller Mitgliedskommunen angehören – ich bin als Rheinbacher Ratsmitglied Teil dieses Gremiums in dieser Ratsperiode.
Am letzten Donnerstag hat die Zwecksverbandsversammlung getagt. Wichtige Themen waren:
- Verabschiedung des Haushaltsplan 2026
- Entwicklung der Integrationskurse
- Musikschule
Haushaltsplan 2026
Das besondere an dem Haushaltsplan der VHS ist, dass er immer ausgeglichen ist, da die Trägerkommunen über die Verbandsumlage Fehlbeträge decken (müssen). Ich fokussiere mich daher auf die Entwicklung der Umlage.
Gesamtentwicklung
Die Gesamtverbandsumlage aller Mitgliedskommunen steigt im Jahr 2026 auf rund 1,34 Millionen Euro – ein Anstieg von etwa 200.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Dieser Trend setzt sich in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 weiter fort.
Der wichtigste Kostentreiber sind die Personalaufwendungen, die im Jahr 2026 rund 3,26 Millionen Euro erreichen – ein Anstieg von 327.000 Euro gegenüber 2025. Ursachen sind vor allem die Übernahme freiberuflicher Lehrkräfte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (in VHS und Musikschule), zwei Höhergruppierungen in der Verwaltung sowie allgemeine Tarifsteigerungen (TVöD-Erhöhung von 2,8 % ab Mai 2026). Die Sachkosten entwickeln sich dagegen rückläufig und sinken um rund 7,6 %.
Belastung für Rheinbach
Rheinbach ist aufgrund seiner Einwohnerzahl und der vergleichsweise hohen Teilnehmer- und Schülerzahlen der größte Beitragszahler im Zweckverband. Die Verbandsumlage für Rheinbach entwickelt sich wie folgt:
| Jahr | VHS (Weiterbildung) | Musikschule | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 2024 | 146.645 € | 285.598 € | 432.242 € |
| 2025 | 190.803 € | 362.811 € | 553.615 € |
| 2026 | 239.803 € | 358.209 € | 598.011 € |
| 2027 (Plan) | 250.732 € | 374.055 € | 624.787 € |
Der Rheinbacher Anteil an der Gesamtumlage beträgt damit im Jahr 2026 rund 598.000 Euro – ein Anstieg von rund 45.000 Euro gegenüber 2025. Bis 2027 ist ein weiterer Anstieg auf knapp 625.000 Euro geplant.
Hinzu kommt eine jährliche Abschreibung der Corona- und Ukraine-bedingten Bilanzierungshilfe über 50 Jahre ab 2026: Rheinbachs Anteil daran beträgt rund 1.460 Euro pro Jahr.
Mein persönliches Fazit:
Wer ein gutes Angebot im Bereich Erwachsenenbildung und musikalische Bildung haben will, muss auch bereit sein, sich dies etwas kosten zu lassen. Die Mittel sind gut verwendet und die beteiligten Kommunen sind gut beraten, wenn sie ihre Volkshochschule weiterhin sowohl personell als auch finanziell gut ausstatten. Dies gilt auch - oder ganz besonders? - in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wenn man sich große Reisen und teure Freizeitaktivitäten nicht mehr leisten kann, rücken die Volkshochschulen wieder stärker in den Fokus. Daher profitieren weite Teile der Bevölkerung von einem guten Angebot.
Allerdings muss auch auf die Kostenstruktur geachtet werden und kritisch hinterfragt, wie man den Grad der Kostendeckung sozialverträglich steigern kann.
Thema: Integration
Seit dem 9. Februar 2026 bewilligt das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) keine Anträge auf freiwillige Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthG mehr. Dies gilt rückwirkend seit dem Ende des letzten Jahres und gilt bis Ende 2026. Begründet wird dies mit steigenden Teilnehmendenzahlen und Kosten für Integrationskurse, die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind.
Von dieser Entscheidung betroffen sind: Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete, Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürgerinnen und -bürger, sofern sie nicht durch Jobcenter oder Sozialleistungsträger (z.B. Sozialämter) zur Teilnahme verpflichtet werden. Für diese Personen bleiben nur eingeschränkte Alternativen: Selbstlernangebote und in begrenztem Maße Erstorientierungskurse, die jedoch nicht für einen systematischen Spracherwerb konzipiert sind.
Da dieser Punkt überwiegend im nichtöffentlichen Teil diskutiert wurde, gehe ich hier nicht auf konkrete Zahlen der VHS Voreifel ein, sondern fasse mich etwas allgemeiner.
Auswirkung auf die Volkshochschulen:
Bundesweit sind nach Verbandsangaben rund 130.000 Menschen von der Zulassungssperre betroffen. Träger wie Volkshochschulen berichten, dass dies für sie existenzgefährdend ist, da seit November 2025 keine Teilnahmeberechtigungen mehr ausgestellt werden. Damit wird eine zusätzliche Hürde zur Integration eingebaut, obwohl mehr Integration gefordert wird.
Im Haushaltsplan 2026 der VHS Voreifel könnt ihr die Auswirkungen dieser Entscheidung direkt ablesen:
Die erwartete BAMF-Zuweisung im Fachbereich Integration bereits bewusst niedriger angesetzt; zudem sind Mittelkürzungen für Fahrtkostenerstattungen von Integrationskurs-Teilnehmenden eingeplant. Sollte der Zulassungsstopp anhalten, dürfte sich der Rückgang der Teilnehmerzahlen aus dem Fachbereich Integration – und damit der Druck auf Erträge und Auslastung der VHS – weiter verstärken, was wiederum die Höhe der Verbandsumlage für die Mitgliedskommunen beeinflussen kann.
Das BAMF trägt weiterhin die kosten, wenn die Sozialämter die Betroffenen zur Teilnahme verpflichten. Dies führt also dazu, dass erst die Sozialämter tätig werden müssen, damit das BAMF (wie bisher) die kosten trägt. Bisher lief das ohne diesen Zwischenschritt.
Für mich ist das eine klare Fehlentscheidung, wenn man Geflüchtete gut und möglichst zügig integrieren möchte. Ich hoffe, dass die Entscheidung noch mal überdacht wird.
Neues von der Musikschule
Von der Musikschule gibt es positives zu berichten:
Der Förderverein der Musikschule wird 50 Jahre alt und feiert dies mit Konzerten am 27. und 28. Juni im Rheinbacher Stadttheater. Der Eintritt ist frei, ihr benötigt jedoch eine Eintrittskarte. Die gibt es z.B. in der Stadtbücherei.
Zudem hat die Musikschule eine neue stellvertretende Leitung: Seit ca. 3 Monaten ist Adi Becker - in Rheinbach und darüber hinaus bestens bekannt - der neue Stelleninhaber. Ich wünsche ihm auch auf diesem Wege viel Erfolg und alles Gute für die neuen Aufgaben.
Wie er mir gesagt hat, wird er seine Aufgaben bei den Tomburg Winds weiterhin fortführen, wir müssen also nicht befürchten, dass da zeitnah eine Lücke entsteht.



