Informationen zur Neuregelung der Beflaggung vor dem Rathaus.

Kaum eine Entscheidung des Rheinbacher Stadtrats hat in den sozialen Medien so viele Reaktionen ausgelöst wie die zur Beflaggung des Rathauses am 15. Dezember 2025.
Die Reaktionen waren sehr kontrovers. Der General-Anzeiger Bonn schaltete sogar die Kommentarfunktion ab, und auf der Facebook-Seite des Rheinbacher Bürgermeisters gab es schnell fast 200 Kommentare.
Dabei könnte man meinen, dass es Wichtigeres gibt als ein Stück bunt gefärbten Stoff am Rathausplatz. Doch in ihrer psychologischen Wirkung sind Flaggen kaum zu unterschätzen. Sie stehen für gemeinsame Werte, gemeinsame Identität und gemeinsame Geschichte. Dementsprechend fühlen viele eine enge emotionale Verbundenheit mit den durch die Fahnen verkörperten Werten, und die verschiedenen Meinungen versuchen, die Deutungshoheit für sich zu reklamieren. Ich halte es daher für angebracht, das Thema einmal in Ruhe zu beleuchten. Der Text wird länger als gewohnt, aber da müsst ihr wohl durch 😊.
Rechtliches - Wie ist die Beflaggung an Rathäusern in NRW geregelt?
Rechtsgrundlage für das Beflaggen in NRW ist das „Gesetz über das öffentliche Flaggen“. Es ist kurz, sehr kurz und umfasst nur einen Paragrafen. Einzelheiten regeln die „Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das öffentliche Flaggen NRW“ und die „Beflaggungsverordnung“.
Demnach gibt es einen Katalog von Tagen, an denen in den Gemeinden in bestimmter Weise geflaggt werden muss. Darüber hinaus können Gemeinden „aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung geboten oder wünschenswert erscheint“.
Rückblick - Welche Regelung galt in Rheinbach bisher?

In der Sitzung vom 22. August 2022 hat der zuständige Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, dass die Regenbogenfahne mit den aufgedruckten Worten „Akzeptanz, Respekt, Offenheit und Vielfalt“ vor dem Rathaus geflaggt wird.
Die Geschichte der Regenbogenfahne ist lang und hat im Laufe der Zeit einen Bedeutungswandel erfahren. Während der Bauernkriege war sie Zeichen der Verbindung zu Gott, der Hoffnung und Erneuerung.
Sie war und ist Zeichen der Friedensbewegung und steht in verschiedenen Varianten für die Toleranz gegenüber verschiedenen Formen der sexuellen Orientierung. Inzwischen steht sie als Zeichen der Gleichberechtigung und Vielfalt in einer offenen, toleranten und vielfältigen Gesellschaft. Vorausgegangen war eine Debatte in der örtlichen katholischen Kirchengemeinde. Diese hatte die Fahne als Zeichen einer toleranten, offenen Kirche gehisst, in der Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung willkommen sind, sie aber nach Widerstand einiger Gemeindemitglieder wieder abgehängt.
Als Zeichen für eine tolerante und offene Stadtgesellschaft sollte daher die Regenbogenfahne vor dem Rathaus wehen. Um zu verdeutlichen, dass sie nicht nur auf die sexuelle Orientierung abzielt, sondern insgesamt eine offene Stadtgesellschaft meint, wurden die Worte „Akzeptanz, Respekt, Offenheit und Vielfalt“ aufgedruckt. Während der offiziellen Beflaggungstage galten weiterhin die gesetzlichen Regelungen.
Die Neuregelung - Welche Regelung gilt jetzt?
In der Ratssitzung am 15. Dezember 2025 wurde die Regelung per Beschluss neu gefasst. Er beinhaltet drei Punkte:
-
Die Beflaggung richtet sich vorrangig nach dem Landesrecht, insbesondere der Beflaggungsverordnung NRW.
Dieser Beschlusspunkt hat vor allem deklaratorische Wirkung, denn eine Gemeinde ist ohnehin verpflichtet, sich an die gesetzliche Regelung zu halten. Das heißt, an den Beflaggungstagen sind Bundes- und Landesflagge zu setzen. Da wir vor dem Rathaus drei Flaggenmasten haben, ist auch die Europaflagge zu setzen.
-
Darüber hinaus gilt folgende Standardbeflaggung: Europaflagge, Bundesflagge, Stadtflagge.
An anderen Tagen als den offiziellen Beflaggungstagen wehen in Rheinbach die Europaflagge, die Bundesflagge und die Stadtflagge. Europa- und Bundesflagge muss ich nicht erläutern. Die Stadtflagge zeigt gemäß Hauptsatzung die Stadtfarben Schwarz und Weiß sowie das Stadtwappen.
-
Anlassbezogene Beflaggung auf Anordnung des Bürgermeisters, insbesondere zur (Weiter-)Nutzung der Regenbogen- bzw. der Rheinbach-Pride-Flagge.
Anlassbezogen entscheidet nunmehr der Bürgermeister, ob und wie zu besonderen Anlässen abweichend von der „Standardbeflaggung“ Flaggen gesetzt werden.

Zudem wurde die neu entworfene „Rheinbach Pride“-Flagge vorgestellt. Sie soll zukünftig zu besonderen Anlässen als Zeichen für Vielfalt und Toleranz vor dem Rathaus wehen.
Sie zeigt die Regenbogenfarben und das Stadtlogo. (In der Verwaltungsvorlage stand „Stadtwappen“, aber diese Angabe war falsch.)
Die Regelung gilt ab Juli 2026. Bis dahin soll die bisherige Regenbogenfahne weiterhin am Rathaus wehen. Die neue Regelung wurde mehrheitlich beschlossen. Einige Ratsmitglieder wollten die bisherige Regelung beibehalten. Einem Ratsmitglied ging die neue Regelung zu weit.
Persönliche Einordnung - Wie stehe ich dazu?
Auch wenn ich dem Beschlussvorschlag zugestimmt habe, sehe ich die Entscheidung in einigen Punkten kritisch und hätte mir ein anderes Ergebnis der Debatte gewünscht. Versteht mich nicht falsch: Ich habe überhaupt nichts gegen die Regenbogenflagge und erst recht nichts gegen unsere Bundes- oder die Europaflagge. Sie alle stehen für Werte und Lebensbereiche, für die auch ich gerne einstehe und mit denen ich mich besonders verbunden fühle.
Worin liegt also meine Kritik?
Der Rat sollte einen Rahmen setzen: Ich bin der Auffassung, dass der Rat so selbstbewusst sein sollte, einen Rahmen vorzugeben, an welchen Tagen gesondert geflaggt werden soll. Die ausgewählten Anlässe sind ein äußeres Zeichen für Themen, die ihm besonders wichtig sind. Meine Fraktion hätte daher gerne einige Tage zusammengestellt, um deren Besonderheit Ausdruck zu verleihen. Unser Vorschlag umfasste:
-
29. Januar: Gedenken an den Luftangriff auf Rheinbach („Schwarzer Tag von Rheinbach“)
-
17. Mai: IDAHOBIT (Internationaler Aktionstag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit)
-
Juni: Pride Month
-
14. Juli: Gedenken an die Hochwasserkatastrophe 2021
-
13. August: Erste urkundliche Nennung Rheinbachs
-
25. November: Flagge zeigen am Internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Frauen
Sicherlich fallen euch noch andere Tage ein oder ihr hättet den einen oder anderen gestrichen, aber als Diskussionsgrundlage wären diese Anlässe gut geeignet gewesen. Auch wenn der Beschlusstext nicht entsprechend angepasst wurde, hat der Bürgermeister zugesagt, eine besondere Beflaggung an diesen Tagen vorzunehmen. Mehr war in der Diskussion nicht zu erreichen, darum hat mir diese Zusage gereicht.
Warum die Eile?
Auch wenn ich Verständnis dafür habe, dass man in der Ratsperiode schnell vorzeigbare Ergebnisse erzielen möchte: Der Beschluss sieht vor, bis Ende Juni an der bisherigen Praxis festzuhalten. Aus meiner Sicht hätte man die Zeit bis dahin nutzen können, um an den Feinheiten des Beschlusses zu feilen oder – falls man es für notwendig erachtet – eine örtliche Satzung zu erlassen. Es wäre der Sache angemessen gewesen, sich diese Zeit zu nehmen.
Also was nun: Fortschritt oder Rückschritt?

Die Debatte der letzten Wochen hat eines deutlich gezeigt: Flaggen sind weit mehr als nur Stoff – sie sind hochemotionale Symbole unserer Identität. Ob man die Neuregelung nun als Fortschritt oder Rückschritt bewertet, hängt stark vom eigenen Blickwinkel ab.
Ich persönlich sehe das Ergebnis mit gemischten Gefühlen. Die gefundene Lösung ist ein Kompromiss, der versucht, die verschiedenen Interessen in unserer Stadtgesellschaft in Einklang zu bringen. Das ist grundsätzlich wertvoll für den sozialen Frieden in Rheinbach.
Dennoch bleibt ein Beigeschmack: Der Rat hat es in meinen Augen versäumt, selbstbewusst eigene inhaltliche Schwerpunkte zu setzen. Statt einen festen Rahmen für unsere Gedenk- und Aktionstage zu beschließen, haben wir die Entscheidungshoheit weitgehend abgegeben. Hier hätten wir als Rat die Chance gehabt, deutlicher „Flagge zu zeigen“.




