Die Belastung durch den Verkehrslärm auf der Wormersdorfer Ortsdurchfahrt ist immens. Wer in Wormersdorf lebt, kann dies nur bestätigen und man wundert sich, warum keine Maßnahmen zum Lärmschutz getroffen werden. Nachdem in den letzten Jahren bei der Lärmaktionsplanung die Ortsdurc,,hfahrt in Wormersdorf außer Betracht geblieben ist, wurde in der jetzigen Runde der Lärmaktionsplanung die Ortsdurchfahrt in Wormersdorf genauer betrachtet.
Grund hierfür ist nicht, dass die Vorgaben zur Lärmaktionsplanung dies vorsehen, sondern ein Antrag von meinen Fraktionskolleginnen Ute Krupp und Eva Váry und mir, der im Wesentlichen die Reduzierung auf Tempo 30 für die gesamte Ortsdurchfahrt und die Kontrolle der Geschwindigkeitseinhaltung zu einer Zeit vorsah (Drucksache: AN/0547/2021), als die A61 bedingt durch Flutschäden länger gesperrt war. Dieser Antrag führte letztendlich dazu, dass Wormersdorf zusätzlich und freiwillig im Rahmen der Lärmaktionsplanung betrachtet wurde.
Eine wesentliche Erkenntnis ist, dass die Gebäude entlang der Wormersdorfer Straße vom Kreisel bis zur Ortsausfahrt erheblich durch Lärm belastet sind und Maßnahmen zum Lärmschutz empfohlen werden:
- durchgehend Tempo 30 in Wormersdorf
- die Nutzung von lärmmindernden Asphalt im Falle einer Straßensanierung
- auch nach Einbringung von lärmmindernden Asphalt eine Beibehaltung von Tempo 30 zur Förderung des Radverkehrs
- Aufwertung des zentralen Ortsbereichs durch gemeinsame Gestaltung der Nebenanlage mit mehreren kleinen Plätzen zu einem erlebbaren Ortskern.
Da weder eine Sanierung der Straße noch eine Umgestaltung des Ortskerns absehbar sind, bleibt im wesentlichen laut Entwurf des Lärmaktionsplans nur die Reduzierung auf Tempo 30 übrig.
Hierzu möchte ich kritisch anmerken, dass der Entwurf des Lärmaktionsplans davon ausgeht, dass das Verbot der Ortsdurchfahrt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auch eingehalten wird. Die Realität zeigt jedoch, dass dieses Verbot kaum überwacht und kaum beachtet wird, wenn es zu einer Überlastung der A61 kommt, was regelmäßig der Fall ist.
Zudem gab es bei der Bürgerbeteiligung zum Verkehrsentwicklungsplan eine Reihe von Vorschlägen, die zur Verlangsamung des Verkehrs und zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen. Auch diese sollten im Rahmen der Lärmaktionsplanung Berücksichtigung finden.
Der Lärmaktionsplan befindet sich noch im Entwurfsstatus und liegt noch bis zum 19. April aus. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen ihre Ideen einzubringen. Zudem haben sie am 11. April zwischen 16 und 18 Uhr die Möglichkeit ihre Ideen im Rahmen einer Bürgersprechstunde vorzubringen.
Ich habe insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner der Wormersdorfer Straße auf dieses Verfahren hingewiesen, da sie von der Lärmbelastung ganz besonders betroffen sind. Es bleibt zu hoffen, dass von dieser Möglichkeit gebrauch gemacht wird und gut geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz gefunden und umgesetzt werden.