
Hallo zusammen,
am Donnerstag habe ich vertretungsweise an einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität teilgenommen. Ein Tagesordnungspunkt hat sich mit der Vorberatung des Lärmaktionsplans befasst.
Was ist der Lärmaktionsplan?
Der Lärmaktionsplan enthält Maßnahmen, um schädliche Auswirkungen von Verkehrs- und Gewerbelärm zu vermindern oder ihrem Entstehen vorzubeugen. Spätestens alle 5 Jahre muss er neu erstellt werden. Grundlage für den Lärmaktionsplan sind Lärmkarten. Diese erfassen Lärmquellen, die daraus entstehenden Belastungen sowie die Zahl der davon betroffenen Menschen. Welche Lärmquellen erfasst werden und bei welchen Werten Maßnahmen ergriffen werden müssen, legt eine EG-Richtlinie fest. So müssen z.B. auf Straßen mehr als 8.200 Fahrzeuge täglich fahren.
Der Lärmaktionsplan wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt. Sie hatten in Rheinbach im November 2020 die Möglichkeit Anmerkungen zum Entwurf zu machen. Diese Möglichkeit wurde 26x genutzt (überwiegend von Einzelpersonen, zum Teil aber auch Paaren und Familien) Vorschläge kamen auch aus Wormersdorf. Diese befassten sich insbesondere mit der Wormersdorfer Straße.
Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden?
Der Lärmaktionsplan umfasst einige strategischer Maßnahmen, wie die Erstellung von Verkehrskonzepten oder die Stärkung des ÖPNV und des Radverkehrs, aber auch einige konkrete Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsreduzierungen an den Lärmbelastungspunkten „Ortsdurchfahrt Oberdrees“ sowie „Vor dem Voigtstor – Koblenzer Straße – Meckenheimer Straße“.
Und welche Maßnahmen gibt es in Wormersdorf?
Auch aus Wormersdorf gab es Vorschläge, um die Lärmbelastung durch die Wormersdorfer Straße zu reduzieren. Allerdings schlagen sie sich nicht in der Lärmaktionsplanung nieder. Der Hauptgrund hierfür ist, dass es in Wormersdorf keine Zählstelle gibt.
Im Lärmaktionsplan steht dazu: „Grundlage des Lärmaktionsplans ist die Lärmkartierung des LANUV. NWSIB-online ist zu entnehmen, dass es für den Bereich Wormersdorf keine Zählstelle gibt. Aufgrund der Zählstellen in Ersdorf (DTV 4.113 Kfz) und auf der K 62 (DTV 3.198 Kfz) wurde offensichtlich darauf geschlossen, dass die Ortsdurchfahrt Wormersdorf mit einer DTV von < 8.200 Kfz einzustufen und damit nicht Gegenstand der Lärmkartierung ist.“
Es wurde lediglich die Einrichtung einer Zählstelle beantragt (diese wurde genehmigt), sodass frühestens mit der 4. Runde des Lärmaktionsplans mit lärmreduzierenden Maßnahmen zu rechnen ist.
Warum habe ich dem Lärmaktionsplan nicht zugestimmt?
Das Fehlen einer Zählstelle ist für mich als Begründung nicht ausreichend, um die Wormersdorfer Straße außen vor zu lassen, da dem Entwurf zum Lärmaktionsplan zu entnehmen ist, dass zwischen der B266 bis zum Ortseingang Wormersdorf (von Rheinbach kommend) durchschnittlich 8.220 Fahrzeuge (davon 20% LKW am Tag und 10% in der Nacht) gezählt werden. Daher habe ich mich bei der Abstimmung enthalten. (Ich habe nicht „dagegen gestimmt“, weil der Plan für andere Bereiche echte Verbesserungen enthält.)
Es bleibt zu hoffen, dass die Zählstelle in Wormersdorf möglichst bald eingerichtet wird und es im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung zu echten Verbesserungen für Wormersdorf kommt. Die ersten Arbeiten für die nächste Runde der Lärmaktionsplanung beginnen bereits im nächsten Jahr.
Viele Grüße,
MiRo
PS: Im Bild seht Ihr das vor kurzem installierte Smiley-Gerät an der Grundschule.
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