Informationen zum Nahversorger in Wormersdorf

Es war lange still um den Nahversorger in Wormersdorf und manch einer hat sich gefragt, ob der überhaupt noch kommt.

 

Das es im Hintergrund weiterging zeigt der nunmehr vom Projektentwickler gestellte Antrag auf die „Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens“, der im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 16. März 2021 behandelt wird.

 

Der Supermarkt soll - laut Beschreibung des Vorhabens - eine Verkaufsfläche von rund 1.600 m² inklusive Bedientheken für Wurst, Fleisch und Käse sowie einer Obst- und Gemüseabteilung haben. Die Vorkassenzone soll rund 400 m² umfassen. In dieser Zone sollen ergänzende Angebote untergebracht werden: Bäckerei mit Café, Kiosk/Lotto/Toto, Blumen, Bankschalter bzw.-büro, Bankautomat bzw. -automaten. Für Lager und Nebenflächen sind weitere 500 m² vorgesehen.

 

Im Rahmen des weiteren Verfahrens ist nun zu prüfen, ob die Maßnahme planungsrechtlich umsetzbar ist. Mit dem Beschluss für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens werden "Gespräche mit dem Antragsteller aufgenommen, der Untersuchungsrahmen festgelegt und auf Basis der ermittelten Rahmenbedingungen ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit zugehörigem Durchführungsplan erarbeitet". Dieser werden dann dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt. Ausführliche Informationen findet Ihr im Ratsinformationssystem der Stadt Rheinbach.

 

Die im Antrag genannten Eckdaten sind also nicht in Stein gemeißelt und es wird noch ein wenig dauern, bis der erste Spatenstich für den Nahversorger in Wormersdorf erfolgen kann.

 

Im Laufe der Diskussion um einen möglichen Nahversorger wurden vereinzelte kritische Stimmen laut. So wurde geäußert, dass ein Vollsortimenter nicht nötig sei und lieber der Dorfkern gestärkt werden solle, indem die Flächen dort genutzt würden. Zudem sei es nicht nötig einen Supermarkt „auf der grünen Wiese“ zu bauen. Auch wenn ich der Vorstellung eines kleinen Supermarktes im Dorfkern viel abgewinnen kann, zeigt die Erfahrung der Vergangenheit, dass diese Vorstellung recht unrealistisch ist: Einerseits sind die bestehenden Flächen zu klein, andererseits wurde das Angebot in der Vergangenheit nicht im ausreichenden Umfang angenommen. Auch ist der Standort am Dorfrand gut geeignet, da der Supermarkt an das Dorf angeschlossen ist und gut zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden kann. Durch die Randlage am Ortsausgang Richtung Altendorf Ersdorf gibt es relativ wenige unmittelbare Anwohnerinnen und Anwohner, die (z.B. im Sinne des Lärmschutzes) betroffen sein könnten.

 

Auch wenn der Stadtrat wenig unmittelbaren Einfluss darauf hat, dass sich ein Vollsortimenter ansiedelt, kann er ein solches Verfahren positiv begleiten und die notwendigen Beschlüsse fassen. Persönlich bin ich der Auffassung, dass eine gute Nahversorgung einer Ortschaft wie Wormersdorf angemessen und für die Grundversorgung notwendig ist. Es ist daher gut, dass die nächsten planungsrechtlichen Schritte in Angriff genommen werden und es mit dem Nahversorger vorangeht.

 

Wie seht Ihr das? Schreibt mir gerne Eure Meinung zum Thema „Nahversorgung“.